12. April 2020
Alle Mitarbeiter der ACS GmbH sind angehalten Ihre Tätigkeit (soweit möglich) vom Home-Office aus zu erledigen. Nur in dringenden Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Bei unvermeidbaren Vorort-Terminen werden wir die einschlägigen Abstands- und Hygiene-Regeln einhalten. Dazu gehört auch, bei zu erwartender Unterschreitung des Sicherheitsabstandes, das Tragen einer Mund-/Nasen-Bedeckung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Entscheidung, welcher Fall nun einen "dringenden Ausnahmefall" darstellt, alleine bei unseren Mitarbeitern liegt. Wir hoffen, dass sich diese bedrohliche Situation bald wieder ändert und wir zur Normalität zurückkehren können. Bleiben Sie gesund!!!